Geldspielgeräte, Internetterminals, Sportwetten, Quizomaten, Tresorstäder, Onlinegames, Unterhaltungsgeräte, Touchsreengeräte, Ersatzteile und Zu
AGB

       Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
Unsere Lieferung, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Der Käufer erklärt sich bereits bei Auftragsauslösung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dieses gilt auch für zukünftige Geschäfte.

2. Angebot , Vertragsabschluss, Lieferfristen
Unsere Angebote sind immer frei bleibend und unverbindlich. Diese erhalten erst  Rechtskraft, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sollte unser Lieferant in Lieferverzug geraten, verlängert sich auch die von uns festgesetzte Lieferzeit. Weiterer Lieferverzug wegen höherer Gewalt, unter anderem Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Personalmangel, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung, usw. berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kauf. Sollte der Zeitraum 3 Monate überschreiten, ist der Kaufvertrag nichtig.

3. Gefahrenübergang
Bei Abholung und Lieferung geht mit der Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer  über. Lieferung erfolgt immer auf Rechnung und Risiko des Käufers sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung berechtigt. Die Wahl des Transportmittel obliegt immer dem Verkäufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Montage, Verpackung, Versicherung, Umsatzsteuer  und Fracht ab Lager.

5. Zahlung
Schecks werden nicht als an Zahlung statt geleistet angesehen. Schecks und Wertpapiere werden nur unter Vorbehalt angenommen. Sämtliche Nebenspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz  anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen erst auf dessen ältere Schulden und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen erst letztlich auf die Hauptleistung anzurechnen. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers vom Verkäufer schriftlich anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden ab dem Tage der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent berechnet und sind sofort fällig.

6. Gewährleistung
Bei neuen Sachen gewähren wir ein halbes Jahr ab Gefahrenübergang für die Freiheit von wesentlichen Sachmängeln. Bei Münzautomaten zählen nicht korrekte Annahme und / oder das nicht korrekte Ausscheiden von Falschstücken nicht als Sachmangel. Darüber sind sich Verkäufer und Käufer einig. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist generell ausgeschlossen. Mängel  sind sofort nach Feststellung , spätestens jedoch bei offensichtlichen nach 2 Wochen, bei nicht offensichtlichen 1 Jahr nach Gefahrenübergang schriftlich beim Verkäufer  anzuzeigen, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt ebenfalls durch unsachgemäße Behandlung , Transport bedingte Dejustierung oder natürliche Abnutzung. Konnte der Käufer dem Verkäufer glaubhaft und zweifelsfrei beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag, ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Von uns ausgeführte Reparaturen sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Erfüllung der Gewährleistung
Die Gewährleistung wegen Mängeln erfolgt durch Beseitigung dieser. Ein Anspruch auf  Lieferung einer neuen mangelfreien Sache besteht nicht. Der Verkäufer wird den Mangel im Zuge einer Nachbesserung beseitigen oder von ihm autorisierten Fachpersonal übertragen. Sollte sich der Mangel auch nach mehreren Versuchen nicht beseitigen lassen, kann der Käufer die Wandlung fordern. Im Falle des Rücktritts sind gegen Erstattung des Kaufpreises außer den gelieferten Gegenständen auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben z. B. angemessene Nutzungspauschale mindestens jedoch 5% vom Kaufpreis pro Monat.

8. Lieferung auf Probe
Überschreitet ein Geschäftspartner den festgesetzten Termin der Rückgabe um eine Woche erfolgt die Berechnung des Kaufpreises und der Kauf gilt als getätigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ist der Käufer mit mehr als zwei Raten oder sechzig Tagen im Verzug, kann der Verkäufer nach vorheriger Abmahnung die noch nicht oder nur teilweise bezahlte Ware zu Lasten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme bzw. Pfändung der noch nicht bezahlten Ware liegt  kein Rücktritt vom Vertrag.

10. Sicherheitsleistung
Sollten dem Verkäufer nach Annahme eines Auftrages Umstände bekannt werden die Zweifel an der Kreditwürdigkeit bestätigen oder werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt, bereits gelieferte Ware, sofern ihm Eigentumsrecht zusteht diese zu Lasten des Käufers zurückzuholen und bestmöglichst zu Vermarkten. Der Käufer verpflichtet sich zur Verfügungsstellung der Automaten (Herausgabe der Schlüssel) einschließlich des Inkassos aus den Aufstellplätzen. Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer auf sein Verlangen seine Rechte aus den Aufstellverträgen ganz oder teilweise abzutreten. Er wird dem Verkäufer eine vollständige Liste der Aufstellplätze zur Verfügung stellen und dafür sorge tragen, dass anderweitiges Abkassieren nicht möglich ist. Der Erlös ist nach Abzug aller Kosten und Forderungen dem Käufer gutzuschreiben.

11. Schadensersatz
Sollte dem Käufer Schaden entstehen , insbesondere durch Unmöglichkeit ,Verzug sowie unerlaubte Handlung, so haften wir nur auf voraussehbare vertragstypische Verluste und Schäden. Insbesondere werden keine Forderungen von indirekten oder Folgegeschäften unter anderen Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn zugelassen. Zum Schadenersatz sind wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Sämtliche Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren ein Jahr nach Gefahrenübergang.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist das für uns zuständige Amtsgericht.

13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe  kommende als vereinbart.

Automaten Vögele GmbH & Co. KG, Geschäftsführer: Frank Vögele; Könitz, 29.12.2005 Hiermit verlieren alle früheren AGB ihre Gültigkeit.

 

Bahnhofstrasse 1a - 07333 Unterwellenborn Tel.: 03 67 32 / 30 60 0 Fax: 03 67 32 / 30 61 4 E-Mail:info@automatenvoegele.de

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